Neue Definition
Das Statistische Bundesamt hat eine neue, recht kompakte Definition:
Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
Dieser Definition entsprechen die folgenden Gruppen:
- Ausländer (keine deutsche Staatsbürgerschaft)
- Eingebürgerte (deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben)
- Adoptierte (ehemalige Ausländer, die von deutschen Eltern adoptiert wurden)
- Aussiedler und Spätaussiedler (Menschen mit deutscher Abstammung, die bei Geburt die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erhielten und später nach Deutschland umsiedelten)
- Nachfahren der 1. Generation dieser vier Gruppen (auch wenn sie von Geburt an Deutsche sind)
Nicht dazu gehören u.a. diese Gruppen:
- Nachfahren ab der 2. Generation (die Großeltern spielen also keine Rolle)
- Vertriebene des 2. Weltkrieges (geborene Deutsche aus ehemals deutschen Gebieten, die diese Gebiete verlassen mussten)
- Im Ausland geborene Deutsche, deren beide Eltern keinen Migrationshintergrund haben (z.B. Kinder von deutschen Auslandsstudenten)
"Mit eigener Migrationserfahrung" bedeutet, dass eine 'Person mit Migrationshintergrund' nicht in Deutschland geboren wurde.
Di. 6 Aug 2019 - 17:21
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