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EU-Bürger brauchen bei der Einbürgerung in Deutschland ihre andere Staatsbürgerschaft nicht aufzugeben. Das ergibt sich aus einer EU-Richtlinie, umgesetzt durch § 12 (2) StAG.

Für Briten gilt diese Regelung zumindest bis zum tatsächlichen Brexit. Was danach kommt, ist noch völlig unklar. Es wird von möglichen Vereinbarungen abhängen und sicher auch davon, wie Großbritannien künftig mit EU-Bürgern verfahren wird. Die deutsche Regierung hat angekündigt, dass Briten, die in Deutschland wohnen und arbeiten, noch eine Übergangszeit zum Stellen der Anträge bekommen werden.

Was ist nun mit der zusätzlichen amerikanischen Staatsbürgerschaft? Nach dem Wortlaut des genannten Paragrafen könnte man es so deuten, dass für EU-Bürger die Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft(en) komplett entfällt. Aber diese Deutung ist bestimmt nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen.

Was tun? Das Verschweigen der amerikanischen Staatsbürgerschaft ist riskant, denn bei absichtlich falschen Angaben kann die Einbürgerung auch noch nach mehreren Jahren widerrufen werden. Also besser angeben und eine Ausnahme beantragen. Bei negativem Ergebnis können Sie auf die Einbürgerung verzichten und haben nur die Gebühr verloren.

Die sinnvolle Alternative ist tatsächlich die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Beim Einbürgerungsantrag wird die Behörde eh nach einer Begründung fragen, und diese sollte etwas besser sein als "ich möchte in Deutschland weiterhin leben und arbeiten dürfen".

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 17. März 2019 - 14:35

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