Abwarten ...
Abwarten kann von Nachteil sein. Zwar hat die Bundesregierung angekündigt, dass es (wahrscheinlich) reichen wird, am Tag der Antragstellung ein EU-Bürger zu sein, um bei einer Einbürgerung die britische Staatsbürgerschaft behalten zu können.
Aber die anderen Voraussetzungen müssen an diesem Tag auch erfüllt sein. Dazu kann eventuell der Einbürgerungstest gehören, zu dem man sich aber rechtzeitig vorher anmelden muss.
Di., 26. März 2019 - 14:05
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Antwort auf Soweit ich weiss man darf… von Gast (nicht überprüft)