Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!


Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.

Neuen Kommentar hinzufügen

"(1) Bei britischen Staatsangehörigen, die vor dem Tag, an dem der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union wirksam wird, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein Austrittsabkommen im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 Satz 2 des Vertrages über die Europäische Union in Kraft getreten ist (Tag des Austritts), einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt haben, wird von einem sonst nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erforderlichen Ausscheiden aus der britischen Staatsangehörigkeit abgesehen, sofern alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem Austritt erfüllt waren und bei Einbürgerung weiterhin erfüllt sind."

(in: Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union, Artikel 3 Absatz 1, Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21.02.2019, vom Bundesrat bestätigt am 15.03.2019)

Bemerkungen dazu:

  • Die Regelung gilt ausdrücklich für einen "harten Brexit" ohne Vertrag. Ansonsten sollte es durch das Austrittsabkommen geregelt werden.
  • Ohne diese Regelung würde es nicht auf den Zeitpunkt des Antrags ankommen, sondern auf den Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Im Unterschied zu § 12 Abs. 2 StAG wird hier explizit nur die britische Staatsbürgerschaft geschützt.
  • Wird der Antrag erst nach dem Brexit gestellt (genauer: ab dem Tag des Brexits), gilt dieser Schutz nicht mehr.
  • Alle anderen Voraussetzungen müssen "vor dem Austritt" und auch zum Einbürgerungszeitpunkt erfüllt sein. D.h. zum Zeitpunkt der Antragstellung kann theoretisch noch was fehlen, es muss aber vor dem Brexit erledigt werden.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 28. März 2019 - 16:14

E-Mail Adresse wird geschützt.
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Anforderungen zum Hochladen
Anforderungen zum Hochladen
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.
CAPTCHA
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.