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Ich habe vor 8 Monate meinen Antrag bei Landratsamt gegeben, für 6 Monate lang haben Sie einfach in Schublade hingelegt, nach 6 Monate da wo ich nachgefragt habe, haben sie erst am Anfang März 2020 weiter zu Einbürgerung stelle geschickt.
Jetzt sind wieder 2 Monate rum, ein Anwalt hat mir einmal gesagt nach 3 Monate wenn keine Antwort kommt, da gilt ein Untätigkeitsklage. Insgesamt sind schon 8 Monaten vorbei aber bei Einbürgerung stelle sind die Unterlagen erst seit 2 Monaten. Wie rechnet mann die 3 Monate? Insgesamt oder erst da wo Antrag bei Einbürgerung stelle getroffen ist?