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Untätigkeitsklage gegen Einbürgerungsbehörde

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo Zusammen,

 

da mein Verfahren zu langsam läuft und mein Sachbearbeiter auf meine Emails reagiert nicht, wurde mir empfohlen, eine Untätigkeitsklage im Verwaltungsgericht zu erheben. Die 6 Monate Frist ist schon vorbei und daher darf ich die Einbürgerungsbehörde klagen.

 

Meine Frage wäre: hat jemand zufällig auch dieses Problem und diese Klage erhoben? Wie war es?

 

LG

6 Monate Frist ist zu unrealistisch. Aktuell werden sehr viele Fälle bearbeitet. Es geht nicht nur um Einbürgerung. Aber gleiche Behörden sind dafür zuständig. Am Ende müssen sie Ressourcen verteilen. Das bedeutet längere Wartezeiten überall.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 03. Juni 2019 - 00:29

Nach § 75 VwGO kann nach 3 Monaten Bearbeitungszeit eine Verpflichtungsklage erhoben werden, was bedeutet, dass die Behörde laut Gesetz 3 Monate Zeit hat, zu entscheiden. Was nach Gefühl "unrealistisch" ist, spielt keine Rolle. Das Gesetz allein schreibt der Behörde vor, wie sie zu handeln hat.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 10. Januar 2022 - 14:13

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Kann ich fragen in welcher Stadt hast du beantragt ? und wie lange bist du hier in Deutschland ?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 25. Juni 2019 - 11:41

Ich habe vor 8 Monate meinen Antrag bei Landratsamt gegeben, für 6 Monate lang haben Sie einfach in Schublade hingelegt, nach 6 Monate da wo ich nachgefragt habe, haben sie erst am Anfang März 2020 weiter zu Einbürgerung stelle geschickt.

 

Jetzt sind wieder 2 Monate rum, ein Anwalt hat mir einmal gesagt nach 3 Monate wenn keine Antwort kommt, da gilt ein Untätigkeitsklage. Insgesamt sind schon 8 Monaten vorbei aber bei Einbürgerung stelle sind die Unterlagen erst seit 2 Monaten. Wie rechnet mann die 3 Monate? Insgesamt oder erst da wo Antrag bei Einbürgerung stelle getroffen ist?

 

Gespeichert von Khurram Shehzad (nicht überprüft) am Mo., 04. Mai 2020 - 11:05

Bei mir es dauert schon  Jahren ( Ende 2021 ) und jetzt ist 2024.

Was tun? Hat jemand eine Idee?

Meine neue Schritte wäre eine Untätigkeitsklage?

 

Gespeichert von Jean (nicht überprüft) am Di., 13. Februar 2024 - 20:04

Es gibt viele Faktoren, die die Einbürgerungsdauer beeinflussen.

  1. Welche Schritte hast du bisher erfolgreich absolviert?
  2. Welche Staatsbürgerschaft / welchen Pass besitzt du jetzt?
  3. Bist du wehrpflichtig?
  4. Arbeitest du weiterhin (ohne Sozialhilfe zu beziehen)?
  5. Wirst du alleine eingebürgert oder zusammen mit deinem Ehepartner / deiner Ehepartnerin oder deinem Kind?
  6. Gibt es derzeit laufende gerichtliche Verfahren?
  7. Wird es bei dir die Ausbürgerung benötigt?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir möchten euch darüber informieren, dass die Einbürgerungsbehörden derzeit mit einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Anträgen überlastet sind. Wir sind sehr dankbar für das große Interesse an der Einbürgerung und die Bereitschaft, Teil unserer Gemeinschaft zu werden.

Aufgrund dieser erhöhten Arbeitslast kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Einbürgerungsanträge kommen. Wir möchten euch daher um Geduld und Verständnis bitten, während wir daran arbeiten, jeden Antrag sorgfältig und gerecht zu prüfen.

Bitte seid versichert, dass wir unser Bestes geben, um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten und euch schnellstmöglich über den Fortschritt eurer Anträge zu informieren. Wir bitten euch herzlich um Verständnis für diese vorübergehende Situation und danken euch für eure Geduld.

...

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 14. Februar 2024 - 08:22

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