Hallo Zusammen,
da mein Verfahren zu lagnsam läuft und mein Sachberarbeiter auf meine Emails reagiert nicht, wurde mir empfohlen, eine Untätigkeitsklage im Verwaltungsgericht zu erheben. Die 6 Monate Frist ist schon vorbei und daher darf ich die Einbürgerungsbehörde klagen.
Meine Frage wäre: hat jemand zufällig auch dieses Problem und diese Klage erhoben? Wie war es?
LG
6 Monate Frist
es ist endlich vorbei. ich…
es ist endlich vorbei. ich habe den Brief mit der positiven Entscheidung bekommen.
Nach § 75 VwGO kann nach 3…
Nach § 75 VwGO kann nach 3 Monaten Bearbeitungszeit eine Verpflichtungsklage erhoben werden, was bedeutet, dass die Behörde laut Gesetz 3 Monate Zeit hat, zu entscheiden. Was nach Gefühl "unrealistisch" ist, spielt keine Rolle. Das Gesetz allein schreibt der Behörde vor, wie sie zu handeln hat.
Herzlichen Glückwunsch
Kann ich fragen in welcher Stadt hast du beantragt ? und wie lange bist du hier in Deutschland ?
Einbürgerung Antrag
Ich habe vor 8 Monate meinen Antrag bei Landratsamt gegeben, für 6 Monate lang haben Sie einfach in Schublade hingelegt, nach 6 Monate da wo ich nachgefragt habe, haben sie erst am Anfang März 2020 weiter zu Einbürgerung stelle geschickt.
Jetzt sind wieder 2 Monate rum, ein Anwalt hat mir einmal gesagt nach 3 Monate wenn keine Antwort kommt, da gilt ein Untätigkeitsklage. Insgesamt sind schon 8 Monaten vorbei aber bei Einbürgerung stelle sind die Unterlagen erst seit 2 Monaten. Wie rechnet mann die 3 Monate? Insgesamt oder erst da wo Antrag bei Einbürgerung stelle getroffen ist?