Ich sehe es positiv
Als Arbeitgeber von Mitarbeiter mit/ohne Migrationshintergrund sehe ich es positiv. Wenn Sie Anspruch auf Einbürgerung haben und schon Einbürgerungszusicherung bekommen haben, heisst, dass Arbeitgeber in vieler Hinsicht sich auf Sie verlassen kann. Den Rest kann man abwarten und relativ leicht erledigen.