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Man kriegt natürlich nur die Steuern wieder, die man vorher zu viel bezahlt hatte. Wenn man normal versteuerten Arbeitslohn verdient und im ganzen Jahr kein anderes Geld eingenommen hat, kommt meistens eine Rückzahlung heraus. Man sollte es also probieren.

Die nötigen Unterlagen kriegt man vom Arbeitgeber (Lohnsteuerbescheinigung) und vom Finanzamt (Steuerformulare).

Eine sehr grobe Abschätzung der Steuer kann man hier ausrechnen (Bruttolohn-Summe vom ganzen Jahr eintragen, was man nicht weiß bleibt auf Voreinstellung). Die berechnete Steuer vergleichen mit der Summe der Steuern, die der Arbeitgeber tatsächlich abgezogen hat.

Etwas genauer rechnet das hier, man muss aber mehr Zeug eintragen (die Voreinstellung ist hier nur ein Beispiel).

Allerdings sollte man auch wissen, dass das Finanzamt stets auf der Jagd nach Schwarzarbeit und schwarzen Geldgeschäften ist und überall nach Indizien sucht.

Der gewerbliche Anbieter mit dem seltsamen Spruch auf der Tafel ist vielleicht nicht die beste Wahl, wenn man Unterstützung braucht.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 08. August 2019 - 00:20

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