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Nach der gegenwärtigen Regelung sind auch schon drei Jahre möglich. Aber nur, wenn man in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Schulden und auch die Verfahrenskosten bezahlt hat. Das schaffen nur Wenige.
Die neue EU-Richtlinie zur Privatinsolvenz ist seit Juli 2019 in Kraft. Die einzelnen Staaten haben aber zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Es ist noch nicht bekannt, wie das in Deutschland laufen wird.