"Herrenloses" Fahrrad
Seit ca. 1,5 Jahren steht angekettet ein verrostetes Fahrrad. Vor ca. einem halben Jahr hat die Behörde einen Klebezettel angebracht, dass das Fahrrad entsorgt werden würde - ohne Datum!
Nachfrage bei der Polizei, ob man das Rad mitnehmen dürfte - Nein - das sei Diebstal aber sonst keine Ahnung wie man verfahren könne. Von § 303 StGB - herrenlose Sachen zu beschädigen ist straffrei - keine Ahnung.
Anfrage bei der Stadtreinigung - das Fahrrad werde innerhalb von drei Tagen entsorgt, Nein, ich könne es nicht bekommen. Die Stadtreinigung bringt das Rad zum Ordnungsamt beim Bezirksamt und dieses würde dann das Rad der Stadtreinigung wieder geben, dass es entsorgt wird.
Sa. 19 Sep 2020 - 22:08
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