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Verlassene - herrenlose Fahrräder - Wie geht man damit um, wer kümmert sich darum, wie lange darf ein Rad so stehen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Auf dem Gehweg liegen Teile von einem sehr alten Fahrrad, das seit Jahren an eine Laterne angekettet ist. An der Ecke, wo man als Autofahrer mehr Platz vor dem Abbiegen braucht, steht ein Rad und blockiert die Einfahrt. Diese und ähnliche Bilder sehen wir täglich. Überall gibt es verlassene Räder, die oft mit einem dicken Schloss angekettet sind und einfach so bleiben. Sie stören aber man darf sie trotzdem nicht anfassen. 

  • Wie lange darf ein Rad auf öffentlichen Gehwege/Plätze stehen?
  • Wer kümmert sich um verrosteten Fahrräder?
  • Wer darf gesetzlich ein Fahrrad entfernen (während man das Fahrradschloss knacken muss)?

Niemand würde ich sagen.

Auf dem Weg zur Arbeit sehe ich dieses Fahrrad seit vielleicht länger als drei Jahren.

Damals stand das Rad noch und das vordere Rad war noch da.

 

 

Gespeichert von Armando L. Kewien (nicht überprüft) am So., 20. Oktober 2019 - 00:44

§ 959 BGB
Aufgabe des Eigentums

"Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt."

dazu passt:

§ 958
Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen

"(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.

(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird."

 

die frage ist natürlich, woran man erkennt, dass das eigentum aufgeben wurde. Wenn seit 3 jahren ein häufchen schrott an die laterne gekettet ist, erscheint mir die sache recht klar. in anderen fällen muss man halt gucken und im zweifel eine*n richter*in entscheiden lassen

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 04. Februar 2020 - 17:03

Seit ca. 1,5 Jahren steht angekettet ein verrostetes Fahrrad. Vor ca. einem halben Jahr hat die Behörde  einen Klebezettel angebracht, dass das Fahrrad entsorgt werden würde - ohne Datum!

Nachfrage bei der Polizei, ob man das Rad mitnehmen dürfte - Nein - das sei Diebstal aber sonst keine Ahnung wie man verfahren könne. Von § 303 StGB - herrenlose Sachen zu beschädigen ist straffrei - keine Ahnung.

Anfrage bei der Stadtreinigung - das Fahrrad werde innerhalb von drei Tagen entsorgt, Nein, ich könne es nicht bekommen. Die Stadtreinigung bringt das Rad zum Ordnungsamt beim Bezirksamt und dieses würde dann das Rad der Stadtreinigung wieder geben, dass es entsorgt wird.

 

Gespeichert von Elfriede Heech (nicht überprüft) am Sa., 19. September 2020 - 22:08

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