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Die Anspruchseinbürgerung benötigt maximal 8 Jahre, die sind offenbar erfüllt. Die Ehe ist dann nicht wichtig. Das unbefristete Aufenthaltsrecht ergibt sich automatisch aus der EU-Staatsbürgerschaft.
Die Ehegatteneinbürgerung kann übrigens viel schneller gehen, oft reichen vier Jahre. Allerdings nur bei tatsächlichem Zusammenleben und wenn der Ehegatte schon lange genug Deutscher ist.
Ausreichendes Einkommen und Wohnung muss man nicht alleine haben, sondern es wird die Familie betrachtet.
Einbürgerungstest und Sprachtest sind in der Regel nötig. Ein deutscher Schulabschluss kann den Einbürgerungstest ersetzen, ein deutscher Uni-Abschluss aber nicht (außer bei sozial-, staats- und rechtswissenschaftlichen Fächern).
Die Aufgabe der anderen Staatsbürgerschaft ist bei EU-Bürgern nicht nötig.
Eine Verurteilung wegen einer Straftat (auch im Ausland) ist in allen Varianten ein großes Hindernis für die Einbürgerung.