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Für die Gründung von einem eingetragenen Verein (e.V.) braucht man mindestens 7 Personen. Danach kann der Verein auch mit wenigen Mitgliedern die Rechtsform beibehalten. Der e.V. muss mindestens 3 Mitglieder haben. Mit zwei Personen oder einem Person kann man weder einen Verein gründen noch ihn behalten.