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Nach Informationen der britischen Regierung können sich EU-Bürger, die in GB leben, um einen Aufenthaltsstatus bewerben. Bei mindestens 5 Jahren Aufenthalt in GB ("ununterbrochen", aber mit Ausnahmen) bekommt man einen permanenten "settled status", ansonsten eine vorläufigen "pre-settled status". Nach Presseberichten (ohne Quellenangabe) sollen die meisten Anträge genehmigt werden, ein möglicher Ablehnungsgrund wäre Kriminalität.
"Settled status" und "pre-settled status" enthalten das Recht zum Wohnen und Arbeiten in GB, das Recht zur Einreise nach einem Aufenthalt im Ausland und z.B. auch den Zugang zum britischen Gesundheits- und Bildungssystem. Ohne einen solchen Status würde ein EU-Bürger in GB diese Rechte voraussichtlich zum Ende des Jahres 2020 verlieren.