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Hallo, 

ich habe meine Einbürgerung Ende 2019 beantragt und die Einbürgerungszusicherung erhalten, die bis November 2021 gültig ist. Ich habe jedoch die nächsten Schritte nicht sofort eingelegt (aufgrund Pandemie etc.). Ich werde erst im März zum Konsulat gehen und die Zusicherung abgeben bzw. die Ausbürgerung beantragen.

Nun bin ich etwas verwirrt wegen der allgemeinen Dauer. Da meine Zusicherung nur noch bis Nov dieses Jahr gültig ist, weiß ich nicht, ob ich den ganzen Prozess zeitlich geregelt bekomme. Oder ist es egal, sobald ich die Ausbürgerung beantrage mit der Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung?

Es würde mir sehr helfen, wenn jemand in eine ähnliche Situation steckt oder mit diesbezüglich antworten könnte. Danke im Voraus!!

 

 

Gespeichert von Ayaz (nicht überprüft) am Mi., 24. Februar 2021 - 15:28

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