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Die erste Frage, die sich mir stellt ist, warum er eine Einbürgerungszusicherung erhalten hat.  Wenn er von Geburt u.a. auch Deutscher war,  dann ist er bereits Deutscher ohne den Umweg der Einbürgerung. Sofern er ab Geburt kein Deutscher war, ist es mit einer Einbürgerungszusicherung auch weiterhin kein Deutscher bis er die Urkunde erhalten hat.

Um aus der türkischen Staatsbürgerschaft auszutreten, muß er auch nachweislich Türke sein. D.h. Einen türkischen Pass haben, eine kimlik Nummer haben. Die türkischen Behörden können niemanden ausbürgern, den sie nicht kennen. Wenn er das nicht hat, dann habt ihr vermutlich ihn nach der Geburt im Konsulat nicht gemeldet.?

Mein Gedanke =  wenn er durch Geburt auch Deutscher mit deutschem Ausweis ist. Dann muss er nur noch zum Konsulat einen Pass beantragen,  um eine kimlik Nummer zu erhalten. Sich dann über den regulären Weg wie bereits hier beschrieben ausbürgern lassen. D.h. Ihr habt ihn nach der Geburt nicht im Konsulat gemeldet? Wenn doch, dann ist er dort irgendwo registriert. Trotzdem benötigen die aber einen Nachweis in Form eines Ausweises. Der deutsche Ausweis ersetzt dann den Nachweis der Einbürgerungszusicherung und der Ausbürgerungsurkunde.

Dann wird eine Ausbürgerungszusicherung der türkischen Behörden ausgestellt (nach Prüfung) . Mit 18 ist er allerdings wehrpflichtig. Das muss gesondert beantragt werden.

Also.  Türkischen Pass beantragen. Wehrpflicht Rückstellung. Ausbürgerung beantragen. Und Ausbürgerungszusicherung den deutschen Behörden vorlegen. Dann ist er nur noch als Deutscher geführt. Das dauert alles knapp ein Jahr.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege!

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 21. März 2021 - 10:00

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