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Asyl ist stets die Sache des Landes, welches das Asyl gewährt. Im Falle von Assange gibt es wahrscheinlich Länder, die bereit sind ihm Asyl zu geben. Konkret hatte er von 2012 bis 2019 Asyl von Ecuador erhalten, allerdings nur in einer provisorischen Form (in einer Botschaft des Landes).

Grundsätzlich: Asylrecht bedeutet Aufenthaltsrecht und Fürsorge des Landes, welches das Asyl gewährt. Voraussetzung ist deshalb eine Flucht in dieses Land (oder wie bei Assange in eine diplomatische Einrichtung). Das Land, dem der Betroffene entkommen will, muss und wird dabei natürlich nicht kooperieren. Insbesondere kann man die Freilassung eines Inhaftierten nicht mit dem Asylrecht durchsetzen.

Was natürlich richtig ist: Bei der Frage eines Asyls in solchen prominenten Fällen sehen sich die Regierungen der asylgebenden Länder einem politischen Druck ausgesetzt, der ihren Spielraum deutlich einschränkt.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 09. Mai 2023 - 16:54

Antwort auf von Leon Final (nicht überprüft)

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