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Die EU-Ausländer gehören freilich zu den Ausländern, in dem Sinne dass sie an der Uni die speziellen Services für Ausländer nutzen können.
Nur beim NC ist es anders. Alle EU-Bürger (also Einheimische und EU-Ausländer) sollen die gleichen Möglichkeiten haben. Deshalb gilt die spezielle "Ausländerquote" beim NC, die den Zugang für Menschen aus anderen Bildungssystemen erleichtern soll, nur für Nicht-EU-Ausländer.