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Seit dem 11. Juni 2019 gelten EU-weit neue Regelungen für den Einsatz von kommerziellen und privaten Flugdrohnen.
Der Drohnenführerschein ist Pflicht für alle Drohnen, die schwerer als 2kg sind.
In DE gibt es zwei Drohnenführerscheine : Großer Drohnenführerschein und Kleiner Drohnenführerschein.
Mit dem großen Drohnenführerschein kann man gewerbliche Flüge durchführen. Also zum Beispiel wenn man das Gefilmte auf Youtube hochlädt und mit Werbung Geld verdient.
Mit dem großen Führerschein kann man auch Ausnahmegenehmigung beantragen für eingeschränkte Flugverkehr-Zonen, in den man normalerweise nicht fliegen darf.
Für diesen Führerschein muss man eine Prüfung bei einer von Luftfahrt Bundesamt anerkannten Stelle ablegen. Es sind insgesamt 86 Stellen DE-weit.
Den kleinen Drohnenführerschein gibt es für diejenigen, die rein privat fliegen.
Es gibt außerdem jede Menge Vorschriften, zum Beispiel :
Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm müssen mit einer Plakette ausgestattet werden, auf der der Name und die Anschrift des Besitzers vermerkt sind.
Bei Drohnen über 5 Kilogramm Gewicht ist eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
Drohnen Gesetze für 136 Länder findest du hier .
In Deutschland ist eine Drohnenversicherung eine Pflicht - und zwar bei sämtlichen Drohnen.
Es gibt auch viele Vorschriften bezüglich der Sichtweite - du musst dich sich sehr gut informieren, ob die Drohne außerhalb der Sichtweite fliegen darf und ob deine Versicherung die eventuellen Schaden deckt.
Der Betrieb von Drohnen mit mehr als 25 kg Startmasse ist verboten.