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Amtssprache ist die Sprache der Gesetzgebung, Sprache den staatlichen Stellen. Anträge, Auskünfte, Gesetze, Gerichtsschreiben werden in dieser Sprache verfasst.
Mit Behördensprache oder Verwaltungssprache wird zum einen ebenso die Amtssprache gemeint, zum anderen meint man damit die förmliche Ausdrucksweise, zum Beispiel im Schriftverkehr mit Behörden (hier man kann auch Beamtendeutsch oder Papierdeutsch sagen).