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Es geht doch offenbar um die Verkürzung auf 6 Jahre durch "besondere Integrationsleistung". Ein Sprachzeugnis B2 kann dafür ausreichen, aber offenbar haben die Bundesländer an dieser Stelle einen Spielraum. Vielleicht wollte der Sachbearbeiter bloß ausdrücken, dass es deshalb ein "Ermessen" ist und kein "Anspruch".