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Die Staatsbürgerschaft ist fast immer auch bei EU-Bürgern erfüllt (und bei Bürgern von Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz). Doppelstaatsbürgerschaft ist vermutlich kein Problem.
Ausnahmen sind bestimmte Beamtenlaufbahnen im Bereich Sicherheitsdienste, Militär, Justiz und Regierung. Hier wird häufig die deutsche Staatsbürgerschaft gefordert.
Andererseits gibt es Beamtenjobs, bei denen auch Ausländer aus Drittstaaten genommen werden. Diese gibt es z.B. in den Verwaltungen, in Universitäten, im Gesundheitsbereich und im Schuldienst. Und manchmal lässt sich eine Beamtenstelle in eine Angestelltenstelle umwandeln, wenn es die Bewerberlage erfordert.
Es gibt Bundesbeamte, Beamte der Bundesländer und kommunale Beamte. Entsprechend unterschiedlich und widersprüchlich sind die Regeln und deren praktische Umsetzung. Deshalb lohnt es sich, an mehreren Orten zu fragen.