- Deutsche Staatsbürgerschaft (EU-Bürger mit Ausnahmen).
- Eintreten für die freiheitliche, demokratische Grundordnung (Bekennung zur Grundgesetzt)
- Keine Haftstrafe in der letzten 5 Jahren
- Körperliche und geistige Gesundheit
unterschiedlich
Die Staatsbürgerschaft ist fast immer auch bei EU-Bürgern erfüllt (und bei Bürgern von Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz). Doppelstaatsbürgerschaft ist vermutlich kein Problem.
Ausnahmen sind bestimmte Beamtenlaufbahnen im Bereich Sicherheitsdienste, Militär, Justiz und Regierung. Hier wird häufig die deutsche Staatsbürgerschaft gefordert.
Andererseits gibt es Beamtenjobs, bei denen auch Ausländer aus Drittstaaten genommen werden. Diese gibt es z.B. in den Verwaltungen, in Universitäten, im Gesundheitsbereich und im Schuldienst. Und manchmal lässt sich eine Beamtenstelle in eine Angestelltenstelle umwandeln, wenn es die Bewerberlage erfordert.
Es gibt Bundesbeamte, Beamte der Bundesländer und kommunale Beamte. Entsprechend unterschiedlich und widersprüchlich sind die Regeln und deren praktische Umsetzung. Deshalb lohnt es sich, an mehreren Orten zu fragen.
Kranke und Behinderte
Die Gesundheitsprüfung bei Bewerbern für eine Beamtenlaufbahn hat zwei Aspekte:
- Ist der Bewerber für die speziellen Anforderungen geeignet?
Zum Beispiel körperliche Leistungsfähigkeit bei Polizisten und Offizieren, geistige Leistungsfähigkeit im Flugwesen. - Besteht eine konkrete Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Bewerber vor dem Pensionsalter dienstunfähig wird?
Zum Beispiel wegen Übergewicht oder chronischer Krankheit.
Behinderte (mit Behindertenausweis) haben dabei einen Sonderstatus. Sie müssen trotzdem für die Aufgabe geeignet sein, aber die Perspektive wird lockerer betrachtet. Außerdem sollen Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt werden. Beispielsweise wird durch eine Gehbehinderung die Eignung für Büroarbeit nicht verringert.
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