Für die meisten Beamtenlaufbahnen kommen EU-Bürger genauso in Frage wie Deutsche. Ein paar Ausnahmen gibt es bei "hoheitlichen Aufgaben", wozu z.B. Regierungsbeamte, Sicherheitsbehörden einschließlich Polizei, Steuerwesen und Rechtspflege gehören. Hier wird häufig die deutsche Staatsbürgerschaft gefordert, allerdings nicht in jedem einzelnen Fall.
Andererseits gibt es auch Beamtenlaufbahnen, bei denen auch Ausländer aus Drittstaaten genommen werden. Das betrifft insbesondere den Bildungsbereich und das Gesundheitswesen.
Meistens ja.
Für die meisten Beamtenlaufbahnen kommen EU-Bürger genauso in Frage wie Deutsche. Ein paar Ausnahmen gibt es bei "hoheitlichen Aufgaben", wozu z.B. Regierungsbeamte, Sicherheitsbehörden einschließlich Polizei, Steuerwesen und Rechtspflege gehören. Hier wird häufig die deutsche Staatsbürgerschaft gefordert, allerdings nicht in jedem einzelnen Fall.
Andererseits gibt es auch Beamtenlaufbahnen, bei denen auch Ausländer aus Drittstaaten genommen werden. Das betrifft insbesondere den Bildungsbereich und das Gesundheitswesen.
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