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Ein kranker Mensch darf nicht gezwungen werden (mehrfach) in ein Konsulat zu reisen, um die Abgabe der Staatsangehörigkeit herbeizuführen. 
 

Mit anderen Worten, die Einbürgerungsbehörde muss die Urkunde ausstellen und die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren. 
 

Im übrigen, 70% der Eingebürgerten werden unter der Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft eingebürgert. Recht So.

Das türkische Konsulat möge also bitte bestätigen, dass persönliches Erscheinen nötig ist, dann kann die Einbürgerungsbehörde sofort die Einbürgerungsurkunde ausstellen.
 

 

 

 

Gespeichert von Palmar (nicht überprüft) am So., 27. Dezember 2020 - 13:36

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