Hallo, ich hoffe es hat jemand einen Rat für uns.
Meine Mutter hat die Betreuung einer türkischen Freundin übernommen die schwer krank ist. Die Betreuung ist gerichtlich abgesegnet und sie kann nach Vorlage des Betreuerausweises alle behördlichen Angelegenheiten der Freundin für sie erledigen. Nun wurde im März die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, die Unterlagen waren schnell vollständig. Meine Mutter vereinbarte einen Termin im Konsulat München, war pünktlich dort und wurde wieder weggeschickt. Die betreute Frau solle trotz 90% Schwerbehinderung, Pflegegrad 3 persönlich erscheinen. Das sind Hin u Rückfahrt knapp 300km. Die Organisation, Belastung sehr groß, die Dame im Konsulat meinte es wären 4 Vorort Termine nötig. Kann uns jemand einen Rat geben wie man mit der Situation umgehen kann? Grüße Alice
Danke für die Antwort
Argumentationen prallen ab, die Sachbearbeiterin stellt sich quer. Es wurden auch Befunde über die Lungenerkrankung und dem Infektionsrisiko in der Erkältungs u Grippesaison argumentiert.
Wie ist das gemeint?
"unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit vorgenommen werden muss."
Wäre das einfacher. Die Termine sind rein für die Ausbürgerung. Eine doppelte Staatsbürgerschaft war eigentlich nicht gewünscht
Liebe Grüße
Alice
Test
Ich habe eine Antwort geschrieben, wird die erst überprüft oder habe ich einen Fehler gemacht?
LG
Alice
Ein kranker Mensch darf…
Ein kranker Mensch darf nicht gezwungen werden (mehrfach) in ein Konsulat zu reisen, um die Abgabe der Staatsangehörigkeit herbeizuführen.
Mit anderen Worten, die Einbürgerungsbehörde muss die Urkunde ausstellen und die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren.
Im übrigen, 70% der Eingebürgerten werden unter der Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft eingebürgert. Recht So.
Das türkische Konsulat möge also bitte bestätigen, dass persönliches Erscheinen nötig ist, dann kann die Einbürgerungsbehörde sofort die Einbürgerungsurkunde ausstellen.
Arzt sollte bestätigen, dass solche Reisen nicht hinnehmbar sind, zudem kommt noch die finanzielle Belastung insofern die Einbürgerung unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit vorgenommen werden muss.
Dies gerade in Anbetracht der persönlichen Erscheiunungspflicht.