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Sie könnten nach 6,7 bzw. 8 Jahren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ob und inwiefern der Rentenversicherungsverlauf und somit die Einzahlung von min. 5 Jahren notwendig ist, entscheidet die Einbürgerungsbehörde. Manchmal wollen sie es sehen, manchmal nicht.
Sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, müssten sie also im schlimmsten Fall noch den Nachweis der Einzahlung von 5 Jahren nachweisen. In Deutschland hat man nämlich erst nach einer Wartezeit bzw. Einzahlung von 5 Jahren Anspruch auf die Rente. Da sie die blue card haben, müssten sie ja EU Bürger sein und evtl könnte sich noch ein Rentenanspruch aus dem Herkunftsland ergeben?
Mit aktuell 400 Euro Rente im Alter wären sie ein Fall für das Sozialamt (Grundsicherung im Alter)