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Einbürgerung und Renterversicherung

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ich bin 55 Jahre alt. Ich habe nach meiner "blue card" - Zeit jetzt Daueraufenthaltserlaubnis und die drei seit meiner Ankunft in Deutschland RV-Beiträge gezahlt (von jährlich 44000 Euro).

Bis zu meinem Rentenalter habe ich also einen monatlichen Rentenanspruch von ca 400 Euro. Vermögen habe ich nicht. Steht das meiner Einbürgerung nach 8 bzw. 6 Jahren entgegen?  

Tabitha

Gast (nicht überprüft)

Sie könnten nach 6,7 bzw. 8 Jahren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ob und inwiefern der Rentenversicherungsverlauf und somit die Einzahlung von min. 5 Jahren notwendig ist,  entscheidet die Einbürgerungsbehörde. Manchmal wollen sie es sehen, manchmal nicht.

Sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, müssten sie also im schlimmsten Fall noch den Nachweis der Einzahlung von 5 Jahren nachweisen. In Deutschland hat man nämlich erst nach einer Wartezeit bzw. Einzahlung von 5 Jahren Anspruch auf die Rente. Da sie die blue card haben, müssten sie ja EU Bürger sein und evtl könnte sich noch ein Rentenanspruch aus dem Herkunftsland ergeben?

Mit aktuell 400 Euro Rente im Alter wären sie ein Fall für das Sozialamt (Grundsicherung im Alter)

Sa., 18. Dezember 2021 - 09:26 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Gast schrieb:
> "Da sie die blue card haben, müssten sie ja EU Bürger sein ..."

Die "Blaue Karte EU" gibt es für Ausländer aus Drittstaaten. EU-Bürger brauchen so etwas nicht, denn sie haben automatisch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in  der gesamten EU.

 

So., 19. Dezember 2021 - 23:23 Link
Gast (nicht überprüft)

... sowie ein fester Job mit ausreichendem Einkommen zum Antragszeitpunkt sollten normalerweise ausreichen.

 

So., 19. Dezember 2021 - 23:26 Link

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