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Hallo

Kann mir jemand helfen falls Ahnung hat oder den gleichen Fall gehabt hat.


Am 25.10.2023 habe ich das Zusicherungeinbürgerung bekommen und 2-3 Tage später habe ich abgegeben bei der Heimatbotschaft für Entlastung.

Am 15.11.2023 folgte ein Aufhebungsvertrag also bis 31.12.2023 bin noch eingestellt und ab 01.01.2024 muss neuen Job anfangen.

Was kann passieren hier?

Wird die Zusicherung zurück gezogen, obwohl ich Entlastung beantragt habe und muss ich den EBH dafür Bescheid geben?

Danke im Voraus

 

Gespeichert von Mumin_ (nicht überprüft) am So., 19. November 2023 - 23:49

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