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Ich glaube, du darfst dich nicht einbürgern lassen, weil du nicht als Asylbewerber anerkennt bist. Wenn man nach §25 Aufenthaltsgesetzt 2 oder 1 ankerkennt ist (als Asylbewerber), darf man die Deutsche Staatbürgerschaft erwerben. Du hast Abschiebeverbot §60 und musstest du erst Aufenthaltstitel in den Händen haben, dann unbefristeten Aufenthaltstitel und später die Deutsche Bürgerschaft. Du solltest Geduld haben, weil die Menschen Jahren in Deutschland leben und arbeiten sollen, bevor sie sich einbürgern lassen.