Hallo zusammen,
kurze Info zu mir: ich bin 26 Jahre jung und komme aus Afghanistan. Ich lebe seit Dezember 2015 in BW-Deutschland und habe hier Ausbildung zur Fachinformatik für Anwendungsentwicklung erfolgreich absolviert. Ich arbeite seit ein und halb Jahren als Software Entwicklerin in einer großen Firma mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
Ich darf erst ab Januar 2023 einen Dauer Aufenthalt beantragen, da ich erst ab Januar 2023 "60" Monaten R-Versicherung vollständig gezahlt habe.
Ich besitze zur Zeit einen "befristeten Aufenthaltstitel (befristet auf 2 Jahre) /Abschiebung verboten" und einen "Grauen Reisepass".
Die Frage ist, kann ich, nachdem ich meinen Dauerhaften Aufenthalt bekomme, mich direkt einbürgern lassen?
Ich habe leider zur Zeit wegen Talliban Schwierigkeiten einen Afghanischen Pass zu bekommen daher weiß ich gar nicht ob ich überhaupt die Einbürgerung bekomme!
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand sich da auskennt und mir weiter hilft.
Viele Grüße
R.N
Ich glaube, du darfst dich nicht einbürgern lassen, weil du nicht als Asylbewerber anerkennt bist. Wenn man nach §25 Aufenthaltsgesetzt 2 oder 1 ankerkennt ist (als Asylbewerber), darf man die Deutsche Staatbürgerschaft erwerben. Du hast Abschiebeverbot §60 und musstest du erst Aufenthaltstitel in den Händen haben, dann unbefristeten Aufenthaltstitel und später die Deutsche Bürgerschaft. Du solltest Geduld haben, weil die Menschen Jahren in Deutschland leben und arbeiten sollen, bevor sie sich einbürgern lassen.