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Einbürgerungsbewerber müssen für sich und ihre Familie grundsätzlich ohne staatliche Unterstützungen sorgen können. In deinem Fall wird bafög (kein Problem) UND Alg2 bezogen, weil das Gesamteinkommen nicht ausreicht.

Vermutlich handelte es sich bereits vor der Elternzeit um ein geringes Einkommen, weshalb ihr ja nun mit alg2 aufstocken müsst. Meiner Meinung nach entspricht das einer schlechten Prognose insgesamt.

Ein Antrag sollte nach der Elternzeit gestellt werden, damit Sozialleistungen ausgeschlossen werden können.

Mir ist nicht bekannt, dass es Sonderregelungen für bafög Empfänger gibt. Aber in den Vorschriften steht konkret "keine Sozialleistungen". Das trifft in euren mit dem Aufstocken eben nicht zu. Da müsstest du evtl mit deinem Sachbearbeiter sprechen wieso die das nicht nach ermessen bzw nach Ausnahmeregelung gemacht haben. Habt ihr evtl schon mehrere Kinder? Vielleicht ist eure Prognose negativ, dass es bei vielen Kindern bei Sozialleistungen bleibt und ihr immer wieder Sozialleistungen beziehen müsst? 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 07. Januar 2023 - 08:33

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