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Der "Rundfunkbeitrag" ist keine Gebühr für die konkrete Nutzung. Er ist eine Art allgemeiner Beitrag dafür, dass es außer den Privatsendern auch noch was Anderes gibt. Das gilt laut Gesetzen als ein "öffentliches Interesse", wodurch jeder zu einem Beitrag verpflichtet werden kann. Der Gesetzgeber sieht hier einen solidarischen Aspekt.

Im Prinzip könnte man es einfach aus den Steuern bezahlen. Das macht man aber nicht, denn man will den Eindruck vermeiden, dass der Staat diese "öffentlich-rechtlichen" Sender nach seinen Interessen beeinflussen könne. Die Gebühr wird deshalb von einer Organisation kassiert, die formell nicht zum Staatsapparat gehört.

Berechnet wird die Gebühr im Allgemeinen pro Wohnung. (Das gilt seit der letzten Reform.) Wenn man mehrere Wohnungen hat und zwangsläufig für die Hauptwohnung bezahlt, kann man für die Nebenwohnung(en) eine Befreiung beantragen.

Ansonsten gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen nur bei sehr knappen Finanzen (z.B. wenn man ALG II, BAföG oder Grundsicherung bekommt), oder bei schweren Behinderungen. Eine Befreiung für Ausländer mit nicht-deutscher Muttersprache würde zwar Sinn machen, gibt es aber nicht.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 27. Januar 2023 - 14:48

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