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Seit dem 20.08.2021 können Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes geboren wurden (also nach dem 23.05.1949), die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung gem. § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz erwerben. Dies gilt für Personen, die aufgrund früher geltender geschlechterdiskriminierender Vorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit entweder nicht durch Geburt erwerben konnten oder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben (§ 5 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG). 

Erklärungsberechtigt sind:

  1. Kinder eines deutschen Elternteils, die durch Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben (vor dem 01.01.1975 ehelich geborene Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters oder vor dem 01.07.1993 nicht ehelich geborene Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter)

Also, einfach mal die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde kontaktieren. ;-) 

https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/1216664

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 13. Februar 2023 - 19:47

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