Warten bis 2025
Ohne Gewähr:
- Die Bewährungsstrafe von 8 Monaten verhindert die Einbürgerung, solange sie im Bundeszentralregister steht. Sie wird dort voraussichtlich zehn Jahre nach dem Urteil gelöscht.
- Falls es eine Jugendstrafe war, kann die Frist kürzer sein. Bei Bewährungsverstößen kann sie sich verlängern.
- Die Geldstrafe von 40 Tagessätzen kann bei der Einbürgerung toleriert werden.
- Der Tagessatz von zehn Euro weist allerdings auf ein sehr geringes Einkommen hin.
Paragrafen: § 46 BZRG, § 12a StAG
Fr. 10 Mär 2023 - 19:30
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