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Einbürgerung mit Vorstrafen

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der Einbürgerung:

Ich bin in Deutschland aufgewaschen, zur Schule gegangen, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Industriekaufmann bzw. Buchhalter ( arbeite Vollzeit und studiere zur Zeit BWL berufsbegleitend ) und meine Familie ist eingebürgert ( Vater, Mutter, Geschwister und eigene Tochter ).

Nun möchte ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, aber das Problem ist, dass ich im Jahr 2015 zu 8 Monaten Bewährungsstrafe ( 3 Jahre Laufzeit  ) und 2020 zu einer Geldstrafe je 10 Euro zu 40 Tagesätze insgesamt 400 Euro verurteilt wurde.

Nun möchte ich von Euch wissen: habe ich gute Chance, dass mein Antrag positiv bearbeitet wird?

Und was ist mit der Resozialisierung?

Ich würde mich auf eine Antwort freuen.

L.G

Willy

Ohne Gewähr:

  • Die Bewährungsstrafe von 8 Monaten verhindert die Einbürgerung, solange sie im Bundeszentralregister steht. Sie wird dort voraussichtlich zehn Jahre nach dem Urteil gelöscht.
  • Falls es eine Jugendstrafe war, kann die Frist kürzer sein. Bei Bewährungsverstößen kann sie sich verlängern.
  • Die Geldstrafe von 40 Tagessätzen kann bei der Einbürgerung toleriert werden.
  • Der Tagessatz von zehn Euro weist allerdings auf ein sehr geringes Einkommen hin.

Paragrafen: § 46 BZRG, § 12a StAG

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 10. März 2023 - 19:30

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