Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Einbürgerung:
Ich bin in Deutschland aufgewaschen, zur Schule gegangen, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Industriekaufmann bzw. Buchhalter ( arbeite Vollzeit und studiere zur Zeit BWL berufsbegleitend ) und meine Familie ist eingebürgert ( Vater, Mutter, Geschwister und eigene Tochter ).
Nun möchte ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, aber das Problem ist, dass ich im Jahr 2015 zu 8 Monaten Bewährungsstrafe ( 3 Jahre Laufzeit ) und 2020 zu einer Geldstrafe je 10 Euro zu 40 Tagesätze insgesamt 400 Euro verurteilt wurde.
Nun möchte ich von Euch wissen: habe ich gute Chance, dass mein Antrag positiv bearbeitet wird?
Und was ist mit der Resozialisierung?
Ich würde mich auf eine Antwort freuen.
L.G
Willy
Ohne Gewähr:
Paragrafen: § 46 BZRG, § 12a StAG