Hallo,
ich habe eine Frage! Es geht um die Löschung im BZRG.
Seit 1.1. 2015 wohne in Bayern, in 2019 habe ich scheiße gebaut ,war sehr alkoholisiert bei einer Bekannten zu Hause, randaliert und Türe kaputt gemacht, Polizei war da, habe auch die beleidigt, ich war total besoffen.
in 2019 November war ich im Amtsgericht habe 6 Monate Freiheitsstrafe und Bewährungsstrafe auf 3 Jahre bekommen.
Ich habe abgeschlossene Berufsausbildung und alle Voraussetzungen sind erfüllt wie gesichert wie Lebensunterhalt,Wohnung, unbefristete Arbeit, leben in Deutschland und ein freiwilliges soziales Jahr
Ich möchte Einbürgerung beantragen. Bzw ab wann kann ich den deutschen Pass beantragen? Wie sieht aus die Chance, gibt es irgendwelche Ausnahmen als vorbestraft und wie lange muss ich warten bis das alles gelöscht wird?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo, danke für die…
danke für die Antwort. Also im Führungszeugnis steht nix drin aber wie kann man erkennen ob das Erwachsenenstrafe oder Jugendstrafe ist, ich finde kein Info auch beim Gericht hat man nicht mitgeteilt ich war damals 21 Jahre und das war mein erste und letzte strafe. Gibt eine Lösung wann ich einen Anwalt anschalte.
Danke im voraus
Vermutlich Erwachsenenstrafe
Wenn die Wörter "Jugendstrafe", "Jugendstrafrecht" oder "Jugendgerichtsgesetz" (abgekürzt als JGG) im Text des Urteils nicht vorkommen, ist es vermutlich eine normale Strafe (Erwachsenenstrafe).
Im Normalfall wird ab 18 Jahren das normale Strafrecht (für Erwachsene) verwendet. Bis zu maximal 21 Jahren (es zählt der Zeitpunkt der Tat) kann aber nach Einschätzung des Gerichts ausnahmsweise trotzdem das Jugendstrafrecht benutzt werden.
Die zuverlässige Info gibt es beim "Antrag nach § 42 BZRG". Das geht ohne Anwalt, ist aber umständlich.
Im Führungszeugnis wäre die Erwachsenenstrafe drei Jahre lang aufgetaucht, die Jugendstrafe gar nicht.
Dann kannst du den Pass erst…
Dann kannst du den Pass erst mal vergessen.
Die Leute schieben immer alles auf das Alkohol.
lg
Abweichungen sind möglich, z.B. bei mehreren Verurteilungen oder bei Bewährungsverstößen. Die Zeit zählt normalerweise ab dem Urteil. Die Fristen für das Verschwinden im Führungszeugnis sind kürzer, aber das nützt bei der Einbürgerung nichts.
Man kann beim Bundesamt für Justiz eine Selbstauskunft beantragen. Aufpassen: Die vollständige Info gibt es beim "Antrag nach § 42 BZRG", nicht beim Führungszeugnis. Das Verfahren ist aber kompliziert, z.B. kann man das Papier nur im Amt angucken und darf es nicht mitnehmen.
Die "Bagatellgrenze" bei der Einbürgerung ist drei Monate auf Bewährung, nützt hier also nichts.