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Wenn die Wörter "Jugendstrafe", "Jugendstrafrecht" oder "Jugendgerichtsgesetz" (abgekürzt als JGG) im Text des Urteils nicht vorkommen, ist es vermutlich eine normale Strafe (Erwachsenenstrafe).
Im Normalfall wird ab 18 Jahren das normale Strafrecht (für Erwachsene) verwendet. Bis zu maximal 21 Jahren (es zählt der Zeitpunkt der Tat) kann aber nach Einschätzung des Gerichts ausnahmsweise trotzdem das Jugendstrafrecht benutzt werden.
Die zuverlässige Info gibt es beim "Antrag nach § 42 BZRG". Das geht ohne Anwalt, ist aber umständlich.
Im Führungszeugnis wäre die Erwachsenenstrafe drei Jahre lang aufgetaucht, die Jugendstrafe gar nicht.