Hallo,
ich habe eine Frage zur Löschung von Eintragungen im Bundeszentralregister. Wie lange bleiben folgende Eintragungen: 45 Tagessätze wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr und 11 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung wg mittäterschaftlicher gefährlicher Körperverletzung?
Bzw ab wann kann ich den deutschen Pass beantragen? sonst erfülle ich alle Voraussetzungen.
Vielen Dank im Voraus!
Konkret
Geldstrafe 45 Tagessätze:
- 5 Jahre
Freiheitsstrafe 11 Monate auf Bewährung:
- 10 Jahre, falls es eine Erwachsenen-Strafe ist
- 5 Jahre, falls es eine Jugendstrafe ist
Es zählt jeweils der Tag der Rechtskraft des Urteils, nicht der Tag der Urteilsverkündung.
Wichtig:
Falls mehrere Strafen gleichzeitig im Register stehen, werden alle zusammen erst nach Ablauf der längsten Frist gelöscht. Und es darf dann natürlich nichts Neues dazukommen.
Die Geldstrafe allein wäre für die Einbürgerung übrigens kein Problem (§ 12a StAG). Das gilt bis zu 90 Tagessätzen.
Das wird noch sehr lange dauern:
(1) Die Tilgungsfrist beträgt
bei Verurteilungen
bei Verurteilungen zu
in allen übrigen Fällen.