Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!


Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.

Löschung im BZRG

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,

ich habe eine Frage zur Löschung von Eintragungen im Bundeszentralregister. Wie lange bleiben folgende Eintragungen: 45 Tagessätze wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr und 11 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung wg mittäterschaftlicher gefährlicher Körperverletzung? 

Bzw ab wann kann ich den deutschen Pass beantragen? sonst erfülle ich alle Voraussetzungen.

 

Vielen Dank im Voraus!

Das wird noch sehr lange dauern:

 

(1) Die Tilgungsfrist beträgt

  1. fünf Jahre

bei Verurteilungen
    a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,
    b) zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
    c) zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr,
    d) zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
    e) zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist,
    f) zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist,
    g) durch welche eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs) mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist,
  2. zehn Jahre

bei Verurteilungen zu
    a) Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen der Nummer 1 Buchstabe a und b nicht vorliegen,
    b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,
    c) Jugendstrafe von mehr als einem Jahr, außer in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe d bis f,
    d) Jugendstrafe bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 171180a181a183 bis 184g184i bis 184k201a Absatz 3, den §§ 225232 bis 233a234235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs von mehr als einem Jahr in Fällen der Nummer 1 Buchstabe d bis f,
  3. zwanzig Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,
  4. fünfzehn Jahre

in allen übrigen Fällen.
 

Gespeichert von GeheimerTim (nicht überprüft) am Sa., 16. Januar 2021 - 00:41

Geldstrafe 45 Tagessätze:

  • 5 Jahre

Freiheitsstrafe 11 Monate auf Bewährung:

  • 10 Jahre, falls es eine Erwachsenen-Strafe ist
  • 5 Jahre, falls es eine Jugendstrafe ist

Es zählt jeweils der Tag der Rechtskraft des Urteils, nicht der Tag der Urteilsverkündung.

 

Wichtig:
Falls mehrere Strafen gleichzeitig im Register stehen, werden alle zusammen erst nach Ablauf der längsten Frist gelöscht. Und es darf dann natürlich nichts Neues dazukommen.

 

Die Geldstrafe allein wäre für die Einbürgerung übrigens kein Problem (§ 12a StAG). Das gilt bis zu 90 Tagessätzen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 18. Januar 2021 - 14:53

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Anforderungen zum Hochladen
Anforderungen zum Hochladen
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.