Konkret
Geldstrafe 45 Tagessätze:
- 5 Jahre
Freiheitsstrafe 11 Monate auf Bewährung:
- 10 Jahre, falls es eine Erwachsenen-Strafe ist
- 5 Jahre, falls es eine Jugendstrafe ist
Es zählt jeweils der Tag der Rechtskraft des Urteils, nicht der Tag der Urteilsverkündung.
Wichtig:
Falls mehrere Strafen gleichzeitig im Register stehen, werden alle zusammen erst nach Ablauf der längsten Frist gelöscht. Und es darf dann natürlich nichts Neues dazukommen.
Die Geldstrafe allein wäre für die Einbürgerung übrigens kein Problem (§ 12a StAG). Das gilt bis zu 90 Tagessätzen.
Mo. 18 Jan 2021 - 14:53
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