Einzelfall und Methode
Im Einzelfall kann es der Laden als 'Versehen' bezeichnen, und mit der Erstattung ist es erledigt. Wenn man zeigen kann, dass es offenbar systematisch so läuft, geht es allerdings wirklich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Als einzelner Kunde kriegt man das aber nur schwer zu fassen.
Manchmal kümmern sich die Verbraucherzentralen um solche Dinge, wenn sie (möglichst von mehreren Leuten) die entsprechenden Infos kriegen. Eine gute Handhabe gegen solche Praktiken haben übrigens auch die konkurrierenden Läden.
Di. 30 Mai 2023 - 17:20
Link