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  • Zu den 25 % können je nach Einzelfall noch Solizuschlag und/oder Kirchensteuer dazukommen.
  • Die Besteuerung der Zinsen ist auf 25 % begrenzt, egal wie hoch meine sonstigen Steuern sind. Für manche Menschen mit wenig Einkommen kann es aber besser sein, die Zinssteuer zusammen mit der normalen Einkommenssteuer zu berechnen. Für diesen Fall kann man in der Steuererklärung eine "Günstigerprüfung" beantragen. 
  • Wenn die Bank die Zinssteuer abgezogen hat (bzw. den Freibetrag mittels Freistellungsauftrag angewendet hat), brauche ich diese Zinsen nicht in die Steuererklärung zu schreiben. Ich kann es aber tun, wenn ich meine dass ich was wiederbekommen könnte.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 03. Juli 2023 - 00:02

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