Start am 1. Juni 2024
Die Chancenkarte soll am 1. Juni des nächsten Jahres starten. Inzwischen findet man auch besser sortierte Infos dazu. Das Wesentliche steht hier, hier und hier.
Allgemeines:
- Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger zur Arbeitssuche in Deutschland.
- Sie gilt zunächst für 1 Jahr (Verlängerung um max. 2 Jahre ist in manchen Fällen möglich).
- Teilzeitarbeit (max. 20 Stunden pro Woche) ist erlaubt.
- Qualifizierte Probebeschäftigung (max. 2 Wochen pro Job) ist erlaubt.
Bedingungen:
- Für alle gilt: Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
- Wer einen Berufsabschluss oder Studienabschluss hat, der in Deutschland vollständig anerkannt wird, bekommt die Chancenkarte ohne weitere Bedingungen.
- Wer keine solche Anerkennung hat, muss jeden der folgenden Punkte erfüllen:
- ausländischer Hochschulabschluss oder ausländischer (mindestens zweijähriger) Berufsabschluss (jeweils mit staatlicher Anerkennung in diesem Land), oder ausländischer Berufsabschluss einer deutschen Auslandshandelskammer,
- Deutsch A1 oder Englisch B2,
- mindestens 6 Punkte im Punktesystem.
Punktesystem:
- "Teilanerkennung" der ausländischen Qualifikation in Deutschland (d.h. die Anerkennung wäre nach Abschluss einer Anpassungsqualifikation o.ä. möglich): 4 Punkte
- Deutsche Sprachkenntnisse höher als A1: 1 Punkt bis 3 Punkte (je nach Stufe: A2, B1, B2)
- Englische Sprachkenntnisse C1: 1 Punkt
- Berufserfahrung nach dem Berufsabschluss: 2 Punkte (2 Jahre Erfahrung) oder 3 Punkte (5 Jahre Erfahrung)
- Mangelberuf (z.B. Informatiker, Ingenieur, Lehrer, Arzt, Pfleger): 1 Punkt
- Lebensalter: 1 Punkt (höchstens 40 Jahre), 2 Punkte (höchstens 35 Jahre)
- Bisheriger legaler Aufenthalt in Deutschland mindestens 6 Monate: 1 Punkt
- Ehegatte/Lebenspartner will ebenfalls mit Chancenkarte einreisen: 1 Punkt
Sonstiges:
- Im ersten Jahr sagt man "Such-Chancenkarte", danach "Folge-Chancenkarte".
- Eine zweite Such-Chancenkarte kann man erst nach einer Wartezeit bekommen.
- Die Bundesregierung darf die Anzahl der ausgegebenen Chancenkarten pro Zeitintervall (ein Jahr oder kürzer) begrenzen.
- Die Bundesregierung darf die Punktzahlen des Punktesystems, sowie die notwendige Punktzahl (jetzt 6 Punkte) nachträglich verändern.
Mo. 4 Dez 2023 - 18:41
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