Direkt zum Inhalt

Neuen Kommentar zu Was ist Chancenkarte & wer bekommt sie? hinzufügen

Gast (nicht überprüft)

Die Chancenkarte soll am 1. Juni des nächsten Jahres starten. Inzwischen findet man auch besser sortierte Infos dazu. Das Wesentliche steht hier, hier und hier.

Allgemeines:

  • Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger zur Arbeitssuche in Deutschland.
  • Sie gilt zunächst für 1 Jahr (Verlängerung um max. 2 Jahre ist in manchen Fällen möglich).
  • Teilzeitarbeit (max. 20 Stunden pro Woche) ist erlaubt.
  • Qualifizierte Probebeschäftigung (max. 2 Wochen pro Job) ist erlaubt.

Bedingungen:

  • Für alle gilt: Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Wer einen Berufsabschluss oder Studienabschluss hat, der in Deutschland vollständig anerkannt wird, bekommt die Chancenkarte ohne weitere Bedingungen.
  • Wer keine solche Anerkennung hat, muss jeden der folgenden Punkte erfüllen:
    • ausländischer Hochschulabschluss oder ausländischer (mindestens zweijähriger) Berufsabschluss (jeweils mit staatlicher Anerkennung in diesem Land), oder ausländischer Berufsabschluss einer deutschen Auslandshandelskammer,
    • Deutsch A1 oder Englisch B2,
    • mindestens 6 Punkte im Punktesystem.

Punktesystem:

  • "Teilanerkennung" der ausländischen Qualifikation in Deutschland (d.h. die Anerkennung wäre nach Abschluss einer Anpassungsqualifikation o.ä. möglich): 4 Punkte
  • Deutsche Sprachkenntnisse höher als A1: 1 Punkt bis 3 Punkte (je nach Stufe: A2, B1, B2)
  • Englische Sprachkenntnisse C1: 1 Punkt
  • Berufserfahrung nach dem Berufsabschluss: 2 Punkte (2 Jahre Erfahrung) oder 3 Punkte (5 Jahre Erfahrung)
  • Mangelberuf (z.B. Informatiker, Ingenieur, Lehrer, Arzt, Pfleger): 1 Punkt
  • Lebensalter: 1 Punkt (höchstens 40 Jahre), 2 Punkte (höchstens 35 Jahre)
  • Bisheriger legaler Aufenthalt in Deutschland mindestens 6 Monate: 1 Punkt
  • Ehegatte/Lebenspartner will ebenfalls mit Chancenkarte einreisen: 1 Punkt

Sonstiges:

  • Im ersten Jahr sagt man "Such-Chancenkarte", danach "Folge-Chancenkarte".
  • Eine zweite Such-Chancenkarte kann man erst nach einer Wartezeit bekommen.
  • Die Bundesregierung darf die Anzahl der ausgegebenen Chancenkarten pro Zeitintervall (ein Jahr oder kürzer) begrenzen.
  • Die Bundesregierung darf die Punktzahlen des Punktesystems, sowie die notwendige Punktzahl (jetzt 6 Punkte) nachträglich verändern.

 

 

 

Mo. 4 Dez 2023 - 18:41 Link
E-Mail Adresse wird geschützt.
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Bilder / Bildergalerie
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Maximal 1000 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: png gif jpg jpeg webp.
Bilder müssen größer als 200x200 Pixel sein. Bilder größer als 24000x24000 Pixel werden verkleinert.
Datei
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt pdf doc docx rtf odt jpg jpeg png webp psd mp3 mp4.
Regeln
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.