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In seltenen Ausnahmefällen werden sehr schwer behinderte Kinder von der Schulpflicht befreit, wenn sie auch in besonderen Förderschulen nicht lernen können.

Viel häufiger gibt es das "Ruhen" der Schulpflicht, was letztlich ebenfalls darauf hinausläuft dass man nicht in die Schule muss. Das kommt vor, wenn das Kind eine andere Bildungseinrichtung besucht, die nicht direkt eine Schule oder Berufsschule ist (z.B. Sprachförderkurs für neue Migranten, oder vorgezogenes Studium bei Hochbegabten). Auch wenn ein Mädchen während der Schulzeit ein Kind bekommt, ruht die Schulpflicht für einige Zeit. 

Die dritte Variante ist die Genehmigung des Hausunterrichts, was ebenfalls eine große Ausnahme ist. Außer bei zwingenden medizinischen Gründen soll es das auch schon für Kinder von Prominenten gegeben haben, wenn sie sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen können ohne sofort aufzufallen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 17. Oktober 2023 - 12:35

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