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Guten Tag, 

Ich beziehe mich auf den Unterpunkt der Sozialleistungen. Wenn man in Deutschland an einer staatlich anerkannten Hochschule studiert und dabei Bafög-Leistungen für die Finanzierung erhält, würde dies dann nicht als Sozialleistung gelten oder sollte man einen Job (zb. in der Teilzeit) ausüben, um die für die Einbürgerung erforderlichen Anforderungen zu erfüllen? (Ich vermute, dass eine Ausübung des Minijobs neben den Bafög- Leistungen unzureichend ist). 

Ich bedanke mich für eine Rückmeldung! 

Mit freundlichen Grüßen 

 

 

Gespeichert von Zlata Lukianchenko (nicht überprüft) am So., 21. April 2024 - 10:49

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