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Arbeitnehmer mit kleinem oder mittlerem Einkommen sind verpflichtet, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied zu sein. In die Private Krankenersicherung (PKV) können nur eintreten:

  • Arbeitnehmer mit mehr als 59.850 € (2023) bzw. 62.100 € (2024) Brutto pro Jahr,
  • Beamte,
  • Selbstständige,
  • Studenten ohne Familienversicherung,
  • ein paar weitere Sonderfälle.

Unterhalb von etwa 5.000 € Monatsbrutto kann man als Arbeitnehmer also nicht in die PKV wechseln. Die Grenze wird jährlich verändert.

In der PKV hängen die Beiträge nicht vom Einkommen ab, sondern vom Risiko. Für junge und gesunde Menschen sind sie also recht billig, aber sie werden dann immer teurer. 

Und es ist (mit Absicht) sehr schwer, von der PKV zurück in die GKV zu wechseln, wenn man als Arbeitnehmer in die PKV gewechselt hatte. Eigentlich soll es im Normalfall gar nicht gehen.

Wer in der PKV versichert ist, bekommt vom Arzt eine Rechnung und reicht diese bei der Versicherung ein. Es gibt unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichem Umfang der Erstattungen. Wenn ich einen billigeren Tarif wähle, werde ich wahrscheinlich mehr selber bezahlen müssen, und umgekehrt. Die "guten" Tarife zahlen allerdings mehr als die GKV.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 11. Dezember 2023 - 21:23

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