Einspeisevergütung?
Die übliche Betriebsweise von Balkonkraftwerken (Amtsdeutsch: "Steckersolaranlagen") ist die "unentgeltliche Abnahme", d.h. man verschenkt den Strom den man nicht selbst verbraucht. Nur dann gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren.
Prinzipiell hat man aber das Recht, den erzeugten Strom zu verkaufen. Das Verfahren ist dann komplizierter, wie bei größeren Anlagen. Und man hat die Wahl:
- EEG-Einspeisevergütung:
Diese ist niedrig, aber gesetzlich garantiert (für 20 Jahre). Ihre Höhe hängt vom Anmeldezeitpunkt ab, zur Zeit sind es 7,7 Cent pro Kilowattstunde (für kleine Anlagen, deren Strom man auch selbst nutzt). Je später die Anmeldung, um so geringer die Vergütung. Es wird diskutiert, in einiger Zeit (Monate bis Jahre) keine Neuanmeldungen mehr anzunehmen. - Direktvermarktung:
Man verkauft den Strom in Echtzeit an der Strombörse. Das geht nur indirekt, man macht also einen Vertrag mit einem Dienstleister. Der Erlös hängt vom Vertrag, vom Wetter, von der Marktsituation und vom geschäftlichen Geschick des Dienstleisters ab.
Alles das ist in Wahrheit für größere Anlagen interessant, für die das vereinfachte Verfahren sowieso nicht gilt. Mit einem Balkonkraftwerk würde man sich allerlei zusätzlichen Papierkram einhandeln. Es ist wahrscheinlich die bessere Idee, auf die Vergütung zu verzichten, und die eigene Nutzung zu optimieren (z.B. Wäschewaschen und Kuchenbacken vorzugsweise bei Sonnenschein statt am Abend).