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Lebensmittel mit abgelaufener "Mindesthaltbarkeit" dürfen tatsächlich noch verkauft werden. Der Händler muss aber deutlich darauf hinweisen. Häufig bekommt man bei solcher Ware einen Rabatt, was allerdings nicht vorgeschrieben ist.

Übrigens haftet der Händler dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs trotzdem noch in Ordnung ist. Ansonsten kann man tatsächlich reklamieren. Der Hersteller haftet dann allerdings nicht mehr.

Reklamieren kann man außerdem, wenn der deutliche Hinweis fehlte, und man erst nach dem Kauf das überschrittene Datum bemerkt.

Bei abgelaufenem "Verbrauchsdatum" (harte Frist) darf man diese Ware nicht mehr verkaufen, und auch nicht verschenken. Hier geht es um die Gesundheitsgefahren.

 

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