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Ich nehme mal an dass es um die "freiwillige Mitgliedschaft" in der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Das heißt dass derjenige nicht verpflichtet ist sich dort zu versichern (sondern stattdessen eine private Krankenversicherung wählen könnte), und dass er auch keine Familienversicherung nutzen kann.
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, das ist genauso wie bei den Pflichtversicherten. Allerdings muss bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber die Hälfte davon bezahlen.
Die Beitragshöhe ist zur Zeit je nach Kasse etwa 17 % bis 19 % vom Einkommen (vor Steuern). Selbstständige müssen ihre Einnahmen angeben, nicht Arbeitende ihre sonstigen Einkünfte falls sie welche haben.
Es gibt aber eine Untergrenze und eine Obergrenze:
Hierzu gibt es noch ein paar wichtige Bemerkungen: