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> Dürfen Marya (18) und Ahmad (72) als Paar zusammenleben? (Umschreibung für eheähnliche bzw. sexuelle Beziehung)
Ja, denn beide sind volljährig. Die Frage handelt von gesetzlichen Verboten, nicht von moralischer oder gesellschaftlicher Bewertung. Laut Gesetz ist ein erwachsener Mensch in der Lage, eine solche Entscheidung in voller Verantwortung für sich selbst zu treffen.
Falls Letzteres nicht zutrifft, ändert sich die Antwort. Der Altersunterschied ist dann aber nicht der Grund.
Beispiele:
--> Straftat gegen die persönliche Freiheit
--> Betrug (in manchen Fällen)
--> Falls das von Gutachtern und von einem Gericht bestätigt ist, kann der Betreuer für den Betroffenen entscheiden